Antrag zum Bundesausschuss der CDA Deutschlands 2008

( wurde angenommen )

Antragsteller: CDA Rhein-Sieg-Kreis
Thema: Sehhilfen

Der CDA Bundesausschuss möge beschließen :

Die CDA Deutschlands fordert die CDU/CSU Bundestagsfraktion und die Bundesregierung auf, die Kostenübernahme für Sehhilfen für alle Versicherten der
gesetzlichen Krankenversicherung wiedereinzuführen.

Begründung:

Unter der Rot-Grünen Bundesregierung wurde im Rahmen des Gesetzes zur Moderniernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung der Leistungsanspruch bei der Versorgung mit Sehhilfen ab dem 01.01.2004 auf Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie auf schwer sehbeeinträchtige
Versicherte begrenzt. Diese Einschränkung wurde bei der Gesundheitsreform 2007 nicht korrigiert.

Mittlerweile zeigt sich, dass zunehmend pflegebedürftige BewohnerInnen in Seniorenheimen durch Sehbeeinträchtigungen immer pflegebedürfiger werden und somit sogar schon in eine höhere Pflegestufe eingestuft werden mussten, da die Sehbeeinträchtigung der Grund für Ihre Hilfsbedürfigkeit ist.

Hinzukommt, dass auf Grund des schlechten Sehens vermehrt Stürze mit Verletzungen und Krankenhausbehandlungen auftreten und dadurch auch eine
höhere Pflegebedürftigkeit nach Krankenhausentlassung festzustellen ist. Da diese Sehbeinträchtigungen aber nicht unter „ schwer sehbeeinträchtigt “
einzuordnen ist, erhalten sie keine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung und das Taschengeld reicht für eine neue Brille oftmals nicht aus.

Gleichzeitig nimmt auch die Anzahl der Stürze von Menschen zu, die noch zu Hause leben, aber auch aus Kostengründen sich keine neue Brille leisten können.
Meist folgt auch hier nach der Krankenhausentlassung der Einzug in das Seniorenheim, da die Sturzgefahr zu Hause zu gross wird und auch eine
Pflegebedürftigkeit ohne die entsprechende Sehhilfe eintritt. Brillen sind in solchen Fällen unbedingt notwendig, um den Grundsatz „ Ambulant vor
Stationär“ zu verwirklichen.

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