Der Bundesvorstand der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA) hat auf seiner Sitzung vom 28. Februar 2015 in Berlin folgenden Beschluss gefasst:

Seit Januar sind die Beschäftigten in Deutschland vor unwürdigen Dumpinglöhnen geschützt: Über das Mindestlohngesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die CDA hat viel dazu beigetragen. Wir haben 2011 mit unserer Kampagne „Weil Arbeit WERTvoll ist…“ in der CDU den Weg für den Mindestlohn bereitet. Schon deshalb schauen wir genau hin, wie er nun umgesetzt wird.

Angesichts der aktuellen Debatten um die Aufzeichnungspflichten stellt der CDA-Bundesvorstand fest:

1. Wir stehen uneingeschränkt hinter dem Mindestlohn.

2. Wir sind offen für sinnvolles Nachjustieren, lehnen aber jede Revision des Prinzips Mindestlohn ab.

Wir nehmen die Hinweise aus der Praxis in Betrieben und Ehrenamt auf Probleme bei der Umsetzung der Aufzeichnungspflichten ernst. Wir unterstützen deshalb die Pläne der Bundesregierung, die Umsetzung des Mindestlohns zeitnah zu evaluieren und gegebenenfalls unnötige oder schädliche Bürokratie bei den Aufzeichnungspflichten abzubauen.

Wir wenden uns aber entschieden gegen Versuche, Detailprobleme bei der Umsetzung zur Diskreditierung des ganzen Mindestlohns zu missbrauchen. Deshalb wehren wir uns gegen Pläne, den Mindestlohn mit Verweis auf vermeintlich überbordende Bürokratie aufzuweichen oder sogar wirkungslos zu machen, indem Aufzeichnungspflichten grundsätzlich in Frage gestellt werden. 

3. Wir wollen einen robusten Mindestlohn. Deshalb ist für uns grundlegend wichtig, dass der Mindestlohn kontrollierbar sein muss: Es muss exakt nachvollziehbar und belegbar sein, welcher Stundenlohn für welche Arbeitszeit gezahlt wird. Die Erfassung und Festlegung der Arbeitszeit ist Voraussetzung für gerechte Entlohnung. Deshalb erteilen wir Forderungen eine Absage, auf Zeiterfassung ganz zu verzichten oder geleistete Arbeitszeit und Höhe der Entlohnung zu entkoppeln. 

4. Wir wollen einen Mindestlohn, der sich an der Lebenswirklichkeit in der Gesellschaft orientiert. Ein Hauptproblem bei der Umsetzung der Aufzeichnungspflichten liegt darin, dass diese auch für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse gelten, die faktisch nicht Entlohnung für Erwerbstätigkeit, sondern Anerkennungszahlung für Ehrenamtliche zum Beispiel in Sportvereinen und Kirchengemeinden sind.

Wir wollen praxistaugliche und individuelle Regelungen für die Bereiche, in denen die Erwerbssicherung nicht im Vordergrund der Tätigkeit steht. Ehrenamt verdient Anerkennung. Oft nutzen Vereine und Organisationen dafür geringfügige Beschäftigungsverhältnisse. Praxisferne und bürokratische Regelungen, die diese Form der Anerkennung für vorrangig ehrenamtlich motivierte Tätigkeiten unterbinden, schaden letztlich der Akzeptanz des Mindestlohns. Die CDA plädiert für Lösungen nahe an der Lebenswirklichkeit.

5. Die Debatte um die Aufzeichnungspflichten legt offen, dass wir bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern mehr Bewusstsein für Umfang und Wertigkeit von Arbeitszeit wecken müssen. Viel Kritik an den Aufzeichnungspflichten hat darin ihren Ursprung, dass das Arbeitszeitgesetz offenbar an vielen Stellen ignoriert wird.

Wir finden: Wenn Firmen sich bei der Arbeitszeit nicht an Recht und Gesetz halten, sollen sie nicht hinter fehlenden Kontrollmöglichkeiten aufgrund fehlender Aufzeichnungspflichten Deckung finden. Die Achtung des Arbeitszeitgesetzes muss endlich eine Selbstverständlichkeit werden.