Tarifeinheitgesetz

Die  CDA Rhein-Sieg hält das Tarifeinheitsgesetz nicht für verfassungskonform und lehnt Eingriffe in das Streikrecht und den Datenschutz ab.

Der „soziale Friede“ in einem Betrieb hängt nicht von der Anzahl der dort vertretenen unterschiedlichen Gewerkschaften ab, sondern immer davon,

wie die Gewerkschaften (auch inn Zusammenarbeit) sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen und auch die Arbeitgeber dies zulassen.

Diese Stellungnahme hat die CDA Rhein-Sieg auf der Mitgliederversammlung am 27.03.2015 einstimmig beschlossen.

Auch die CDA Königswinter schließt sich diesem Votum an.