Die CDA Rhein-Sieg lehnt das Tarifeinheitsgesetz in seiner vorliegenden Fassung ab.

Die CDA Rhein-Sieg-Kreis hält das Tarifeinheitsgesetz nicht für verfassungskonform und lehnt Eingriffe in das Streikrecht und den Datenschutz ab.

Der „soziale Friede“ in einem Betrieb hängt nicht von der Anzahl der dort vertretenen unterschiedlichen Gewerkschaften ab, sondern immer davon, wie die Gewerkschaften (auch in Zusammenarbeit) sich für die Interessen ihrer Mitglieder einsetzen und auch die Arbeitgeber dies zulassen.

Begründung:

In Artikel 9 (Grundgesetz) wird als Grundrecht die „Koalitionsfreiheit“ festgeschrieben.

Wenn in Betrieben lediglich der Tarifvertrag der Gewerkschaft gilt, die die meisten Mitglieder hat, dann macht ein Streik einer Gewerkschaft mit weniger Mitglieder keinen Sinn, da sie keinen wirksamen Tarifvertrag erstreiken kann.

Aus Datenschutzgründen ist es problematisch, die Anzahl der Gewerkschaftsmitglieder in einem Betrieb zu ermitteln.

Ausserdem können dann grosse Konzerne, mit Tochtergesellschaften, die einzelnen Betriebe so zuschneiden, dass überwiegend der Tarifvertrag gilt, der dem Konzern genehm ist.