Kurz-Kommentierung  von Christian Bäumler ( 1. stellv. CDA Bundesvorsitzender )

 
“ Um die Investitionen beider Seiten zu schützen, sieht das Freihandelsabkommen mit Singapur ein Schiedsverfahren vor, sollte es zum Streit zwischen den Geldanlegern und den am Freihandelsvertrag mit Singapur beteiligten EU-Staaten kommen. Doch diesen Schiedsverfahren müssen die nationalen Parlamente in der EU laut Gerichtsurteil zustimmen.

Die Begründung der Richter in Luxemburg:

Durch die in Freihandelsverträgen festgeschriebenen Mechanismen zur Streitbeilegung werden den nationalen Gerichten Kompetenzen entzogen – und diesem Entzug von juristischer Zuständigkeit müssen die nationalen Parlamente zustimmen.

Schiedsgerichtsverfahren können damit also nicht einfach von der EU-Kommission ausgehandelt und vom EU-Parlament und den EU-Regierungen beschlossen werden.

Damit teilt der EUGH unsere Bedenken hinsichtlich der privaten Schiedsgerichte.

Der Teil von CETA, der den Investitionsschutz betrifft,kann ohne Zustimmung der nationalen Parlamente nicht in Kraft treten.“

 
Weitere Informationen findet man unter [url]https://www.welt.de/politik/deutschland/article164608006/Europaeischer-Gerichtshof-staerkt-Veto-Recht-der-Laender.html[/url]