Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018
 
Betreff: Stärkung Mindestlohn
Antragssteller:  CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDU/CSU Bundestagsfraktion und die Bundesregierung werden aufgefordert, das Mindestlohngesetz in folgenden Punkten zu ändern:
 
1.Der gesetzliche Mindestlohn muss Ende 2021 mindestens so hoch sein, dass nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb der Grundsicherung im Alter möglich ist.
 
2. Die Ausnahmen vom Mindestlohn müssen abgeschafft werden.
 
3. Es muss klargestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn dem regelmäßig gezahlten Grundentgelt für eine Zeitstunde entspricht; Sonderzahlungen, Zulagen, Prämien, Zuschläge, Sachleistungen oder Ähnliches sind zusätzlich zu zahlen.
 
 
 
Begründung:
 
Der Mindestlohn muss deutlich angehoben werden, um den Niedriglohnsektor im wirtschaftlich erfolgreichsten Mitgliedsstaat der Europäischen Union abzubauen und Altersarmut zu verringern. Aktuell erhalte jede und jeder fünfte Beschäftigte lediglich einen Niedriglohn unterhalb von 10 Euro. Ein Mindestlohn in Höhe von 8,84 oder 9,19 Euro pro Stunde bewahrt nicht vor Armut. Vor allem in Ballungszentren und großen Städten sind Menschen trotz Vollzeitbeschäftigung darauf angewiesen, zu ihrem Lohn ergänzende Hartz-IV-Leistungen oder Wohngeld zu beziehen, um die Miete bezahlen zu können.
 

Für Alleinerziehende reicht ein niedriger Mindestlohn auch außerhalb großer Städte nicht aus, um die Existenz zu sichern. Vor Altersarmut schützt der derzeitige Mindestlohn ebenfalls nicht. Wenn Beschäftigte nach 45 Beitragsjahren eine Rente oberhalb des Niveaus der Grundsicherung erhalten sollen, müssen sie- Stand 2017-mindestens 11,85 Euro pro Stunde bekommen.  

Darüber hinaus muss klargestellt werden, welche Leistungen auf den Mindestlohn angerechnet werden und wie er berechnet wird.
 
Der gesetzliche Mindestlohn weist immer noch Lücken auf: Junge Beschäftigte unter 18 Jahren erhalten ihn ebenso wenig wie Langzeitarbeitslose. Auch Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, in der Fleischindustrie, im Gartenbau, in Betrieben für Wäscherei-Dienstleistungen oder Zeitungszustellerinnen und -zusteller bekommen immer noch nicht den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Es ist nicht akzeptabel, dass es Ausnahmen vom Mindestlohn gibt. Der Mindestlohn ist der Ausdruck von Würde. Ausgehend vom christlichen Menschenbild ist Würde unteilbar.

Betreff: Weiterentwicklung Freiwilliges Soziales Jahr zu einem freiwilligen Gesellschaftsjahr  
 
Antragssteller:  CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Antrag:
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
1. Die CDA Deutschlands spricht sich für die Stärkung und Weiterentwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres aus.

2. Das Freiwillige Soziale Jahr soll in Ausbildungs- und Studienordnungen integriert und Teilnehmern Vorrang bei der Bewerbung um Studienplätze oder Ausbildungsplätze im öffentlichen Dienst eingeräumt werden.

3. Teilnehmern des Sozialen Jahres sollen elternunabhängig Bafög erhalten.

4. Die Entschädigung für Teilnehmer des Sozialen Jahres soll so erhöht werden,  dass sich jeder Interessierte diese Engagement leisten kann.
 
Begründung:
 
Für die Weiterentwicklung des Freiwilligen Sozialen Jahres sprechen im Wesentlichen folgende Gründe:
 
Die Persönlichkeitsentwicklung der Teilnehmer
 
Ein freiwilliges Gesellschaftsjahr wäre eine hervorragende Möglichkeit für junge Leute, die soziale Kompetenz zu erwerben, die sowohl im privaten vor allem aber im beruflichen Umfeld neben der erforderlichen Fachkompetenz Voraussetzung für eine erfolgreiche Lebensführung ist.
 
Hier haben junge Leute insbesondere die Gelegenheit, durch die Erfahrung von Not und Hilfebedürftigkeit im Alter und bei Krankheit Verständnis und Empathie für die betroffenen Menschen zu entwickeln, darüber hinaus in der Folge aber auch für sozialpolitische Fragestellungen im Allgemeinen.
 
Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen umfassenden Prüfauftrag zur Aussetzung des Zivildienstes veröffentlicht. Knapp 20 % der rund 8.000 Befragten gaben an, dass der Zivildienst Auswirkungen auf ihre spätere Berufswahl hatte. Daneben belegt die Befragung, dass positive Sozialisations- und Lerneffekte nachweislich und messbar eingetreten sind. Auch die Kompetenzen haben sich im persönlichen und sozialen Bereich nachweislich verbessert.
 
Hilfe bei und Motivation für Berufsentscheidungen zugunsten sozialer Berufe  
 
Schon das bestehende Freiwillige Soziale Jahr hat gezeigt, dass eine solche Tätig keit in hohem Maße geeignet ist, Interesse und letztlich auch Berufsentscheidungen zugunsten von Berufen der Alten- und der Krankenpflege zu bewirken sowie auch zugunsten unterschiedlicher anderer medizinischen Dienste, besonders auch des Arztberufes.
 
Der bereits oben genannte Prüfauftrag belegt, dass gerade auch mit zunehmender Dauer der Tätigkeit die Bereitschaft stieg, sich auch außerhalb des Zivildienstes frei willig im sozialen Bereich zu engagieren. Bislang ist das Defizit an Interessenten sowohl in den Pflegebereichen als auch in den Arztberufen (besonders der Versorgung im ländlichen Raum) gravierend und nur mit größten Anstrengungen lösbar.
 
Staat und Arbeitgeber sollten Grundlagen und Anreize schaffen
 
Die Arbeitgeber sollten ermuntert werden, die Grundlagen für die Bildung von Stellen zu schaffen. Denkbar wären z.B. Zuschüsse von Seiten der Arbeitgeber (Job-Ticket, Aufwandspauschalen etc.). Für die Arbeitgeber bietet sich eine Chance, motivierte und geeignete Menschen nach Beendigung des gesellschaftlichen Jahres als Auszubildende zu gewinnen.

Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
befristete Arbeitsverträge in Bundesministerien und nachgelagerten Dienst stellen
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
1. Die CDA Deutschland begrüßt die Absicht der Bundesregierung 4500 Stellen im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu entfristeten.
 
2. Die CDA Deutschland fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, alle sachgrundlos befristeten Stellen in den Bundesministerien und den nachgelagerten Dienststellen des Bundes bis Ende 2019 zu entfristen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel umzuschichten.
 
Begründung:
 
Die Bundesregierung beschäftigt nach eigenen Angaben von Juni 2018 etwa 7.900 Mitarbeiter mit befristeten Arbeitsverträgen, ohne einen konkreten Sachgrund für die Befristung zu nennen. Damit nutze die Regierung das Instrument der sachgrundlosen Befristung bei mehr als der Hälfte aller ihrer Befristungen. Allein im Bundesinnenministerium hatten Ende Januar 4.541 von 5.595 befristet beschäftigten Mitarbeitern eine sachgrundlose Befristung. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat der Bundesminister des Inneren aktuell im Juli die Entfristung 2018 von 4500 Stellen angekündigt.
 
Befristete Arbeitsverhältnisse sind insbesondere für jüngere Arbeitnehmer ein Hindernis beim Aufbau einer eigenständigen Existenz. Der Abschluss eines Kreditvertrags zum Erwerb eines Fahrzeugs oder Wohneigentums ist kaum
möglich, auch die Anmietung einer Wohnung ist häufig schwierig. Die Familiengründungsphase wird erschwert, wenn nicht verzögert. Der Bund steht hierin der Verantwortung ein Vorbild für gute Arbeit zu sein.

Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
Pflege im Krankenhaus
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDA Deutschlands fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, den Entwurf des Pflege-Stärkungsgesetztes wie folgt zu ergänzen:
 
1. Einführung verbindlicher Qualitätskriterien für die Krankenpflege.
 
2. Umsetzung des Expertenstandards “ Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ auch in der Krankenhaus pflege.
 
3. Finanzierung der hierfür erforderlichen personellen Verstärkung durch die Krankenversicherung.
 
 
Begründung:
 
Im Jahr 2017 schrieb die OECD in ihrem Gesundheitsbericht, dass Deutschland gemessen an den Ausgaben nur mittelmäßige Ergebnisse im Gesundheitswesen liefert. Hinzu kommt, dass immer mehr Angehörige feststellen müssen, dass Patienten schlecht versorgt und vor allem unzureichend ernährt werden. Der Expertenstandard “ Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege“ fordert, dass auch in Krankenhäusern eine individuelle und bedarfsgerechte Ernährungsversorgung gewährleistet wird.

Deshalb fordern wir die zügige Entwicklung und Verankern von verbindlichen Qualitätskriterien, um den Patientinnen und Patienten eine hochwertige Versorgung mit den besten Ergebnissen zu gewährleisten.
 
Hierzu zählt u.a. die Einführung von “ geschützten Essenszeiten“ in denen Patienten Mahlzeiten ungestört einnehmen können und ihnen ausreichend Zeit für die Mahlzeiteneinnahme mit pflegerischem Unterstützungsbedarf zur Verfügung steht. 

 

Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz – Änderung der Pflegebedürftigkeitsrichtlinien – SGB XI
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDA Deutschlands fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, eine Anpassung der Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit , die die Beziehungsarbeit bei  „Pflege von Menschen mit Demenz “in den Mittelpunkt stellt.
 
Um Menschen mit Demenz in ihrer Einzigartigkeit adäquat pflegen zu können, muss die Beziehungsarbeit und nicht – wie bisher – die Verrichtungsarbeit bei der „Pflege von Menschen mit Demenz “finanziert werden.
 
Begründung:
2018 wurde der Expertenstandard “ Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz“ veröffentlicht , der wie alle Expertenstandards nach § 113a SGB XI für alle Pflegeheime und Pflegedienste in Deutschland unmittelbar verbindlich ist.
 
In diesem Expertenstandard wird festgehalten: „…Das schließt ein, dass die Finanzierung pflegerischer Leistungen weniger die Verrichtungsarbeit, sondern vermehrt die Beziehungsarbeit zu fokussieren hat.“     Wir unterstreichen die Kernaussage , den „Mensch mit Demenz durch die personzentrierte Haltung der Pflegenden in seiner Einzigartigkeit“ wahrzunehmen und die notwendigen Rahmenbedingungen zu finanzieren.   Um dies zu gewährleisten, müssen die Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit entsprechend angepasst werden.    So wird z.B. derzeit gewertet  bei “ Selbstversorgung : Essen“ ( Modul 4.4.8 ) oder „Trinken“ ( Modul 4.4.9 )usw.   9 Punkte, wenn jemand „unselbstständig“ ist: die Nahrung muss ( nahezu ) komplett gereicht werden aber nur 6 Punkte , wenn jemand “ überwiegend unselbstständig“ ist: “ Es muss ständig zur Nahrungsaufnahme motiviert werden oder die Nahrung muss grösstenteils gereicht werden oder es ist ständige und unmittelbare Eingreifbereitschaft der Pflegeperson erforderlich, aufgrund von Aspirationsgefahr“   Die Definition “ überwiegend unselbstständig“ beschreibt vielmehr die intensive Beziehungsarbeit, die auch meist zeitintensiver ist, als das „Anreichen bei Unselbstständigkeit“

Antrag zum CDA Bundesausschuss am 29.September 2018 in Berlin
 
Antragsteller: CDA Rhein-Sieg-Kreis
 
Thema:
Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz – Veränderung der Bewertungsregeln in der Pflegeversicherung  
 
Der CDA Bundesausschuss möge beschließen:
 
Die CDA Deutschlands fordert die Bundesregierung und die CDU/CSU Bundestagsfraktion auf, eine Veränderung der Bewertungsregeln in der Pflegeversicherung, die die Beziehungsarbeit bei „Pflege von Menschen mit Demenz“ in den Mittelpunkt stellt.
 
Wir fordern, dass bei der Ermittlung des “ Pflegegrades“ sowohl das Modul 2  (Kognitive und kommunikative Fähigkeiten), wie auch das Modul 3 (Verhaltensweisen und psychische Problemlagen) gleichwertig in die Berechung mit aufgenommen werden.
 
Begründung:
 
Die Einschränkungen bei der Selbstständigkeit in Modul 2 und 3 betreffen vorallem „Menschen mit Demenz“.   Derzeit wird entweder die höhere Punktbewertung aus Modul 2 oder Modul 3 zur Ermittlung des „Pflegegrades“ zu Grunde gelegt. Somit wird den Bedürfnissen und der Beziehungsarbeit der Menschen mit Demenz nur zu 50 % in den Bereichen „ Kognitive und kommunikative Fähigkeiten “und  „Verhaltensweisen und psychische Problemlagen “Rechnung getragen.

Die Anträge als PDF downloaden