Wir fordern:

 

Arbeit:

I. Bundes- und Landesregierungen müssen die Veränderungen in der Industrie, den Dienstleistungen und dem Verkehr aktiv begleiten.

Die Transformation der Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes durch Digitalisierung und Klimaschutzes darf nicht zur Rechtfertigung für den Abbau von Arbeitsplätzen und Arbeitnehmerrechten missbraucht werden:

Der Arbeitsschutz im Arbeitszeitrecht darf nicht zum Nachteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgebaut werden.

Dem Bedürfnis der ArbeitnehmerInnen nach flexiblen Arbeitszeiten muss durch Tarifverträge und betriebliche Vereinbarungen Rechnung getragen werden.

Die Arbeitnehmerrechte und die Sozialversicherungspflicht müssen auf Mitarbeiter digitaler Plattformen ausgeweitet werden.

Die Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen muss immer möglich sein, wenn es das Allgemeinwohl erfordert

Die Mitbestimmung der Betriebs- und Personalräte bei der Weiterbildung muss durch Initiativ- und Beteiligungsrechte gestärkt werden.

Transformationsprozesse infolge von Digitalisierung oder Klimaschutz müssen durch Tarifverträge, angepasste Arbeitszeiten und ein Fortbildungs-Kurzarbeitergeld von ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen gemeinsam gestaltet werden.

Rente:

II. Die Rente muss die Lebensleistung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen anerkennen:

Die Rente von ArbeitnehmerInnen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen, Angehörige gepflegt haben, muss deutlich oberhalb der Grundsicherung im Alter liegen.

Eine Bedürftigkeitsprüfung, wie beim Arbeitslosengeld II, darf es bei langjährig Versicherten nicht geben.

ArbeitnehmerInnen, die 45 Beitragsjahre aufweisen können, müssen unabhängig vom Lebensalter, ohne Abschläge in Rente gehen können.

Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters lehnen wir ab.

 

Europa:

 

III. Europa muss sich zwischen den USA und China behaupten und den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Schutz vor Lohn- und Sozialdumping bieten:

Die Europäische Union muss Dumpingpreisen und Firmenübernahmen in Schlüsselsektoren und -technologien konsequent entgegentreten.

Die Europäische Union muss in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern europaweit Mindestarbeitsbedingungen durchsetzen.

Die Europäische Union und die Mitgliedsstaaten müssen die Sozialpartnerschaft stärken und die Mitbestimmungsrechte von ArbeitnehmerInnen sichern.