Tarifeinhheitsgesetz
Tarifeinheitgesetz Die CDA Rhein-Sieg hält das Tarifeinheitsgesetz nicht für verfassungskonform und lehnt Eingriffe in das Streikrecht und den Datenschutz ab. Der „soziale Friede“ in einem Betrieb hängt nicht von der Anzahl der dort vertretenen unterschiedlichen Gewerkschaften ab, sondern immer davon, wie die Gewerkschaften (auch inn Zusammenarbeit) sich für die InteressenWeiterlesen