„Der in CETA vereinbarte Investitionsschutz und die Investitionsgerichte dürfen erst mal nicht in Kraft treten, ebenso wie zum internationalen Seeverkehr, die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen,  und zum Arbeitsschutz.“   Die gemischten Ausschüsse dürfen CETA nur dann erweitern, wenn es eine einstimmige Entscheidung des Europarats gibt.   Auszüge aus dem Pressetext desWeiterlesen